2.118.2 (mu11p): 2. Frage der militärischen Sicherheit von Berlin und anderen gefährdeten Bezirken.

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2. Frage der militärischen Sicherheit von Berlin und anderen gefährdeten Bezirken.

Der Herr Reichspräsident stellte die Frage, ob Vorsorge getroffen sei, um im Falle von Putschversuchen Berlin unter allen Umständen zu halten und in den übrigen Teilen Deutschlands gesetzmäßige Zustände aufrecht zu erhalten.

Der Herr Reichswehrminister und Oberst Hasse berichten über die getroffenen Maßnahmen und erklären, daß Berlin unter allen Umständen gesichert erscheint5; für das übrige Reich sei entsprechende Vorsorge getroffen; einzelne Maßnahmen werden in einer am 3. Juni 1920 stattfindenden Versammlung der Wehrkreiskommandeure und ihrer Stabschefs besprochen werden.

5

Für Berlin wurde in Döberitz eine Brigade in Bereitschaft gehalten (s. Dok. Nr. 86).

Auch für den Fall, daß die im Senne- und Munsterlager versammelten Freikorps-Angehörigen eine Gewalttat gegen Berlin unternehmen würden, bestehe Sicherheit, daß dieser Versuch mißlinge.

[294] Unterstaatssekretär Dr. Freund fügte dem hinzu, daß die Organisation der Sicherheitspolizei in Berlin nunmehr beendet sei und daß die Sicherheitspolizei bestimmt den Schutz von Berlin gewährleiste; im übrigen Preußen schreitet die Aufstellung der Sicherheitspolizei gut fort.

Der Herr Reichspräsident hält es für zweckmäßig, daß der Herr Reichswehrminister nach Besprechung mit den Kommandeuren der in und um Berlin befindlichen Truppenteile und der Sicherheitspolizei5a für die Öffentlichkeit erklärt, daß die Truppen usw. gegen jede Möglichkeit eines Putsches von links und von rechts unbedingt gerüstet seien und die Sicherheit bestände, daß jeder derartige Versuch mit Gewalt niedergeschlagen würde. Später oder im Anschluß daran könnte eine ähnliche Erklärung auch für die übrigen Teile Deutschlands abgegeben werden.

5a

S. DBFP 1st. ser. vol. IX, p. 518 sq.

Der Herr Reichswehrminister erklärt sich damit einverstanden.

In der anschließenden Besprechung wird der Wunsch ausgesprochen, daß die verschiedenen Regierungsstellen künftig mit ihren Presse-Veröffentlichungen mehr als bisher in Übereinstimmung vorgehen sollten; solche Kundgebungen wie die gestrigen des Preußischen Staatskommissars über die Putschgefahr dürften nicht ohne Verständigung mit den zuständigen Reichsbehörden ergehen6. Die Pressestelle der Reichsregierung soll in diesem Sinne verständigt werden.

6

Den Streitfall bildete der Bericht des StKom. vom 26. 5., s. o. Anm. 2. Der RWeM erwiderte darauf am 7. 6., auch er sehe in der bewaffneten Entlassung der Soldaten und Freikorps-Angehörigen eine Gefahr. Ihre Organisation nach der Entlassung zu verhindern, liege außerhalb der Kompetenzen des RWeM. Dann verwahrte sich der RWeM dagegen, daß das Ministerium die Entlassungen nicht scharf genug durchführe. Die Schwierigkeiten, die sich der Heeresverminderung entgegenstellen würden, seien dem StKom. wahrscheinlich nicht genügend bekannt. „Eine rechtzeitige Verständigung mit meinen Bearbeitern über diese Fragen würde vermutlich eine Klärung möglich gemacht haben, bevor die Öffentlichkeit durch die Bekanntgabe des dortigen Schreibens in der Pressekonferenz, ehe es in meine Hände gelangte, beunruhigt würde. Ich lege gegen diese bisher nicht übliche Art der Publikation von Meinungsverschiedenheiten zweier Behörden entschiedene Verwahrung ein, umsomehr als bei der jetzt herrschenden politischen Erregung in Deutschland und der Bedeutung der Frage für unsere Außenpolitik jede weitere Steigerung der allgemeinen Nervosität die ernstesten Folgen zeitigen muß. – Ich bin gern bereit, auf jede Anfrage und Anregung einzugehen, darf aber die ergebenste Bitte aussprechen, Bedenken nicht unter vorheriger Anrufung der bereits hinreichend geängstigten Öffentlichkeit an mich gelangen zu lassen“ (R 43 I /683 , Bl. 182 f.).

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