2.113.6 (sch1p): 6. [Verkauf von Heeresgut an Litauen]

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6. [Verkauf von Heeresgut an Litauen]

Reichsminister Gothein berichtet, daß der Verkauf von Heeresgut an die Litauer bei der Zurückziehung der deutschen Truppen nur auf Kredit möglich sei und auf Bezahlung kaum gerechnet werden könne. Unterstaatssekretär Frhr. von Langwerth befürwortet aus politischen Gründen trotzdem, den Wünschen der Litauer auf Überlassung von Heeresgut mindestens zum Teil entgegenzukommen8.

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In Litauen hatten dt. Freiwilligentruppen unter Gen. v. Eberhardt die litauische Ostfront gegen sowjetische und die Südfront gegen polnische Angriffe verteidigt. In dem Maße, in dem litauische Gruppen aufgestellt werden konnten, wurden die dt. Verbände abgezogen (Tel. der OHL an den PrKriegsM vom 30.5.1919, in: BA-MA, N 46/131). Wie der Generalbevollmächtigte des Dt. Reichs für Litauen, Zimmerle, dem AA am 31.5.1919 mitteilte, hatten Vertreter des Reichsverwertungsamts gleichzeitig mit dem Abtransport der dt. Truppen damit begonnen, die dt. militärischen Anlagen in Litauen zu demontieren. Der Mitteilung Zimmerles ist zu entnehmen, daß die litauischen Behörden die Demontagen im Zusammenhang mit einer Äußerung des RSchM Gothein sahen, der von einer drohenden Haltung der litauischen Zivilverwaltung gesprochen haben sollte. Dieses Vorgehen des Reichsverwertungsamts im Verein mit den Äußerungen des RSchM, so meint abschließend Zimmerle, seien geeignet, die Verhandlungen mit den litauischen Behörden zu erschweren (Abschrift in: R 43 I /84 , Bl. 31).

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