2.41.2 (sch1p): 2. [Rücktritt des Ministers a.D. Hoff]

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[146]2. [Rücktritt des Ministers a.D. Hoff]

Er teilte ferner mit, daß der Chef des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen, Minister a. D. Hoff, mit Rücksicht auf die Stellungnahme des Ministeriums zur Übernahme der Eisenbahnen auf das Reich seinen Abschied erbeten habe.

Die Wahl des Nachfolgers wurde vertagt2.

2

Zu den Gründen, die zu den Differenzen zwischen Hoff und der RReg. geführt hatten, s. Dok. Nr. 30. Der spätere StS im RVMin., Stieler, schreibt in einem 1951 verfaßten, nur maschinenschriftlich vorliegenden Manuskript „Erinnerungen an den UStS Stieger“ zum Rücktritt Hoffs: „[…] Die Bestimmung der Weimarer Verfassung, wonach die Länderbahnen spätestens zum 1.4.1921 aufs Reich übergehen sollten, wurde von der pr. Ministerialbürokratie mit größter Abneigung aufgenommen. Hoff, der erste pr. Verkehrsminister nach dem Umsturz, hatte sich zwar zum Reichsbahngedanken bekannt. Unter dem Druck seiner Umgebung aber hatte er begonnen, das Werk zu sabotieren, so daß ihm die an sich natürliche Aufgabe, die Verreichlichung zu leiten, abgenommen werden mußte […].“ (Kl. Erw. 409). Die Stelle des Chefs der Verwaltung der Reichseisenbahnen wurde einstweilen nicht neu besetzt; am 21.6.1919 wurde der neuernannte RVM Bell zugleich mit der Leitung der Verwaltung der Reichseisenbahnen betraut (Mitteilung des UStSRkei an die Reichs- u. pr. Minister vom 17.7.1919, in: R 43 I /957 , Bl. 11 f.).

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