Text
2. Arbeitslosenunterstützung und Kurzarbeiterfürsorge.
[Das Kabinett beschloß die Verlängerung der Bestimmungen über Kurzarbeiterfürsorge und über Höchstsätze in der Erwerbslosenunterstützung7.]
Fußnoten
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Zum Erlaß der geltenden Regelungen vgl. Anm. 17 zu Dok. Nr. 292 und Anm. 2 zu Dok. Nr. 293. – Die Verlängerung erfolgt durch Anordnungen des RArbM vom 30. 4. (RArbBl. Nr. 18, S. 137). Danach bleiben die Kurzarbeiterfürsorge bis 3. 7., die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung bis 22.5.26 in Kraft.







Netzeditionsgrundsätze
Das Kabinett Scheidemann
Die Kabinette Luther I/II











