1.157 (bru3p): Nr. 671 Chefbesprechung über die Bankensanierung am 12. Februar 1932, 16 Uhr

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II Band 3Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 671
Chefbesprechung über die Bankensanierung am 12. Februar 1932, 16 Uhr

R 43 I /648 , Bl. 132–133

Anwesend: Brüning, Dietrich, Warmbold; StS Pünder, Schäffer, Trendelenburg; MinDir. v. Hagenow, Zarden, Ritter, MinDirig. Norden; MinR Vogels, Claußen; RbkPräs. Luther; RbkDir. Friedrich; RBankKom. Ernst; Protokoll: MinR Feßler.

Der Stand der Verhandlungen mit den Banken wurde vom Reichsminister der Finanzen und vom Reichsbankpräsidenten sowie Geheimrat Dr. Friedrich eingehend dargelegt1.

1

Vgl. Dok. Nr. 667.

Der Reichswirtschaftsminister und Staatssekretär Dr. Trendelenburg vertraten die Auffassung, daß die Aktionäre der in Frage kommenden Institute starke Einbußen an ihrem Aktienbesitz erleiden müßten. Anderenfalls würde die Öffentlichkeit nicht verstehen, daß das Reich für diese Firmen Mittel zur Verfügung stelle. In der Direktion werde ein durchgreifender Wechsel stattzufinden haben. Die Interessen der mittleren und kleinen Industrie müßten durch die Banken vor allen Dingen Berücksichtigung finden.

Bei den Sanierungen der industriellen Werke, die im Laufe des Jahres 1932 erfolgen müßten, würde auch das Aktienkapital erheblich leiden müssen.

Bei der Ausstattung der einzelnen Firmen mit Kapital und Reserven wird nach der Aussprache dahin gewirkt werden müssen, daß Kontowanderungen von einem zum anderen Institut soviel wie möglich vermieden werden.

Der Reichskanzler vertrat den Standpunkt, daß eine Zusammenlegung des Aktienkapitals im Verhältnis von 4 zu 1 das äußerste Zugeständnis wäre, das den Aktionären gemacht werden könne, nachdem der frühere Reichsbankpräsident Dr. Schacht bereits im Jahre 1925 erklärt habe, daß sämtliche Banken schwerste Vermögensverluste[2291] erlitten hätten. Auf dieser Basis soll mit den Banken weiter verhandelt werden.

Einer Zusammenlegung der Dresdner und der Danat-Bank stehen aus dem Stillhalteabkommen keine Bedenken entgegen, nachdem der Anwalt der Stillhaltegläubiger in diesem Sinne Stellung genommen hat. Eine Beteiligung der Industrie nach dem Vorschlage Lammers kommt nicht in Frage2. Der Vorschlag Bachem wurde auch vom Reichsbankpräsidenten nicht weiter verfolgt3.

2

Lammers hatte eine Beteiligung der dt. Industrie an den Großbanken in Höhe von nominal 30 MioRM an Aktien vorgeschlagen, die in den alten Reservefonds der Bank für dt. Industrie-Obligationen hätten genommen werden sollen (Abschrift eines Schreibens Lammers an den RFM vom 21.3.32, R 43 I /648 , Bl. 208–209).

3

Hierzu Dok. Nr. 667, Anm. 3.

Ministerialrat Dr. Claußen trug den Plan vor, die Akzept- und Garantiebank in ein Institut zur Stützung der Industrie umzuwandeln mit der Firma: Deutsche Akzeptbank AG. Der Aufsichtsrat müsse neu gewählt, die Industrie daran beteiligt werden. Sie solle auch einen Teil der Aktien der Gesellschaft übernehmen, an denen sich auch das Reich mit 180 Millionen beteiligen würde. Ein Kreditausschuß würde gebildet, dem die Begutachtung der Anträge zufallen würde. Zweck der Gesellschaft wäre, ihr Akzepte für Warenkredite zur Verfügung zu stellen, die sich selbst liquidieren.

Weiter sei geplant, eine kleine Gesellschaft zu gründen, der die Aufgabe zufallen solle, die Sanierung von Betrieben in die Wege zu leiten, denen von der Deutschen Akzeptbank wegen ihrer schlechten Lage das Akzept verweigert werden müsse. Die Einrichtung solle bald in Tätigkeit treten. Die Treuhandgesellschaft und Buchtechniker sollten beteiligt werden.

Die Verhandlungen sollen am 15. Februar zu Ende geführt werden4.

4

Siehe Dok. Nr. 672, P. 1.

Extras (Fußzeile):