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9. Anordnung der Bundesregierung gemäß § 320 Abs. 2 Satz 2 des Lastenausgleichsgesetzes, BMVT
Das Kabinett verweist die Kabinettvorlage des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte vom 22.11.55 zur Beschlußfassung an den Kabinettausschuß 30.
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Vorlage in B 150/2670. - Nachdem der Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt den Antrag des Präsidenten des Bundesausgleichsamts auf Freigabe von insgesamt 90 Mio. DM Wohnraumhilfemitteln und 50 Mio. DM Wohnungsbaudarlehen aus dem Ausgleichsfonds abgelehnt hatte, sollten diese Mittel gemäß § 320 Abs. 2 Satz 2 LAG durch Anordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des BR bewilligt werden. - Fortgang 41. Sitzung des Kabinettsausschusses für Wirtschaft am 19. Dez. 1955 TOP 1.