2.40.2 (k1958k): B. Wettbewerb zwischen Kohle und Heizöl

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[B.] Wettbewerb zwischen Kohle und Heizöl

 

Der Bundeskanzler berichtet über die Lage im Ruhrbergbau 2. Er warnt davor, die Umstellung der Wirtschaft des Bundesgebietes von Kohle auf Öl zu überspitzen. Die Eigenförderung von Heizöl falle nicht ins Gewicht. Eine zu starke Abhängigkeit vom Ausland könne bei außenpolitischen Konflikten daher zu einer Lahmlegung der deutschen Wirtschaft führen. Die ausländischen Ölkonzerne seien zwar im Augenblick durchaus geneigt, das Heizöl in jeder Höhe und zu billigen Preisen zu liefern; sie seien darüber hinaus zu Preisnachlässen in Form von Rabatten verschiedenster Abstufungen übergegangen, um die deutsche Kohle vom Markt zu verdrängen. Erst durch diese Unterbietungen seien sie übrigens zur benachteiligenden Konkurrenz für die Kohle geworden. Niemand könne diese Öllieferanten, die den internationalen Ölmarkt monopolartig kontrollieren, daran hindern, ihre Preise zu erhöhen, wenn ihnen eine ausreichende Umstellung der westdeutschen Wirtschaft von Kohle auf Heizöl gelungen sei. Die 500 000 Bergarbeiter im Ruhrgebiet müßten unter allen Umständen die Gewißheit haben und behalten, daß ihre Arbeitsplätze im Bergbau gesichert seien, andernfalls bestehe die Gefahr, daß dieses Gebiet zum Unruheherd werde. Dies müsse unbedingt vermieden werden. Deshalb sei die Frage Kohle - Heizöl nicht nur von der wirtschaftlichen Seite, sondern entscheidend unter politischer Sicht zu behandeln. Mit Rücksicht darauf müsse er sich auch, so hebt der Bundeskanzler hervor, die letzte Entscheidung in dieser Frage ausdrücklich selbst vorbehalten. Als Ergebnis der anschließenden Aussprache, an der sich die Bundesminister des Innern, der Finanzen, für Wohnungsbau, für das Post- und Fernmeldewesen, für Verteidigung, für Arbeit und Sozialordnung und Staatssekretär Dr. Westrick beteiligen, beschließt das Kabinett, zur Herbeiführung einer einheitlichen Auffassung die Angelegenheit nochmals zu behandeln und zu diesem Zweck auf die T.O. der nächsten Kabinettssitzung, die für Montag, den 8. Dezember 1958 - 17 Uhr - festgesetzt wird, zu setzen 3.

2

Siehe 12. Sitzung des Kabinettsausschusses für Wirtschaft am 18. Nov. 1958 TOP 1 (B 136/36223) und 42. Sitzung am 12. Nov. 1958 TOP C. - Der Kabinettsausschuss hatte u. a. beschlossen, die Deutsche Bundesbahn finanziell in die Lage zu versetzen, zusätzlich zu dem bisherigen Investitionsprogramm Stahlaufträge in Höhe von 500 Millionen DM zu erteilen. Dadurch sollte ein zusätzlicher Kohlenverbrauch von 720 000 t bewirkt und die Auftragslage in der Stahlindustrie verbessert werden. Zudem hatte der Kabinettsausschuss den Ausgleich der unterschiedlichen steuerlichen Belastungen von Kohle und Öl erörtert (vgl. den Vermerk des Bundeskanzleramts vom 18. Nov. 1958 und das Schreiben Westricks an Globke vom 4. Dez. 1958 in B 136/2497). - Adenauer hatte am 2. Dez. 1958 im Beisein von Erhard und Etzel mit Vertretern der Hohen Behörde über die Beschränkung der Einfuhr von Kohle aus den USA, die Haldenfinanzierung, verstärkte Stahlaufträge als konjunkturpolitische Maßnahmen, die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung zwischen Kohle und Öl und die künftige Koordinierung der Energiepolitik gesprochen (vgl. die Vermerke des Bundeskanzleramts vom 29. Nov. 1958 und die Aufzeichnung vom 2. Dez. 1958 in B 136/2497 sowie die Gesprächsnotizen des BMWi vom 3. Dez. 1958 in B 102/33348). Am gleichen Tag hatten Erhard und Etzel Verhandlungen mit Vertretern des Kohlenbergbaus und der Ölindustrie geführt. Dabei hatte die Ölindustrie befristet ihre Bereitschaft erklärt, die durch die Ablösung der langfristigen Lieferverträge für amerikanische Kohle angestrebte Verringerung des Kohleangebots nicht durch ein verstärktes Ölangebot zu unterlaufen (vgl. die Vermerke des Bundeskanzleramts vom 2. Dez. 1958 in B 136/2497 und 2500).

3

Zu den Ergebnissen dieser Kabinettssitzung vgl. die Pressemitteilung in Bulletin Nr. 225 vom 5. Dez. 1958, S. 2239. - Fortgang 46. Sitzung am 8. Dez. 1958 TOP A.

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