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[F. Amtsenthebung des Präsidenten des Bundesdisziplinarhofes Behnke]
Staatssekretär Dr. Schäfer unterrichtet das Kabinett über die Vorgänge, welche zur Amtsenthebung des Präsidenten des Bundesdisziplinarhofes, Behnke, geführt haben. Das Kabinett ist der Meinung, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt gegenüber der Öffentlichkeit keine konkreteren Angaben über den Fall Behnke gemacht werden sollten 11.
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Wegen des Vorwurfes sittlicher Verfehlungen im privaten Bereich hatte der BMI gegen den seit 1953 amtierenden Präsidenten des Bundesdisziplinarhofes in Berlin Dr. Kurt Behnke am 2. Dez. 1964 beim Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und die vorläufige Dienstenthebung beantragt. - Behnke, der bereits am 3. Dez. 1964 einen Selbsttötungsversuch überlebt hatte, erhängte sich in der Nacht zum 10. Dez. 1964. Vgl. Bulletin Nr. 182 vom 10. Dez. 1964, S. 1678, und Nr. 183 vom 11. Dez. 1964, S. 1692, sowie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die „Welt" vom 9. Dez., jeweils S. 1, und vom 11. Dez. 1964, S. 3 bzw. S. 1 und 16.