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[B.] Niederlegung von Kränzen zum 20. Juli am Mahnmal in Bonn
Das Kabinett stimmt dem Vorschlag des Bundeskanzlers zu, künftig am 20. Juli für die Bundesregierung am Mahnmal im Hofgarten nur einen Kranz niederzulegen. 21
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Siehe 172. Sitzung am 2. Juli 1969 TOP C (Kabinettsprotokolle 1969, S. 301 f.). - Zum Gedenken an den Widerstand gegen den Nationalsozialismus am 20. Juli 1944 waren 1970 in Bonn Kränze im Auftrag des Bundeskanzlers, des BMI und des BMVg niedergelegt worden. Mit der Niederlegung eines gemeinsamen Kranzes der Bundesregierung sollte die Ehrung künftig ein stärkeres Gewicht erhalten. Vgl. den Vermerk des Bundeskanzleramts vom 15. Juli 1970 und dessen Schreiben an den Zentralverband demokratischer Widerstandskämpfer und Verfolgtenorganisationen e. V., Bonn, vom 3. Aug. 1970 jeweils in B 136/15468. - Fortgang 69. Sitzung am 13. Mai 1971 TOP B (B 136/36179).