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[I.] Mandat von Frau Bundesminister Strobel im Nürnberger Stadtrat
(15.41 Uhr)
Das Kabinett erteilt Frau Bundesminister Strobel gemäß § 5 Abs. 2 des Bundesministergesetzes die Genehmigung für die Übernahme eines Mandats im Nürnberger Stadtrat. 19
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Nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz) in der Fassung vom 27. Juli 1971 (BGBl. I 1166) sollten die Bundesminister während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden. Die Bundesregierung konnte hiervon Ausnahmen zulassen. - Unterlagen nicht ermittelt. - Strobel war von 1972 bis 1978 Mitglied des Stadtrats von Nürnberg.