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[E.] Inanspruchnahme von Bundeswehrflugzeugen
(15.10 Uhr)
Im Kabinett besteht Einigkeit, daß der Hin- und Rückflug von Mitgliedern der Bundesregierung zu Wahlveranstaltungen mit Maschinen der Bundeswehr als Dienstreise gilt, daß aber gleichwohl bei der Inanspruchnahme von Flugzeugen der Bundeswehr Zurückhaltung geübt werden sollte. 8
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Siehe 33. Sitzung am 2. Juli 1970 TOP E (Kabinettsprotokolle 1970, S. 291). - Mitglieder der Bundesregierung konnten gemäß Absatz 4 des Erlasses vom 16. Mai 1967 (VMBl. 1967, S. 313-315) im Rahmen des Flugbetriebs der Bundeswehr (Flugbereitschaft) transportiert werden. Die Fluggenehmigung erteilte der Bundesminister bzw. der Staatssekretär.