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[H.] Glückwünsche zu den Feiertagen
(16.32 Uhr)
Der Bundeskanzler bittet die Kabinettsmitglieder, entsprechend der Regelung in früheren Jahren auch zu den bevorstehenden Festtagen keine Glückwünsche zu versenden. Entsprechendes solle für Parlamentarische Staatssekretäre und Staatssekretäre gelten. 25
- 25
Siehe 92. Sitzung am 8. Dez. 1971 TOP E (Kabinettsprotokolle 1971, S. 367). - 1970 war diese Regelung eingeführt worden, um den Aufwand der Schreibkräfte zu reduzieren.
Das Kabinett ist einverstanden.