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11. Übertragung der Zuständigkeit auf dem Gebiet der sog. technischen Gewerbeaufsicht (wirtschaftlich-technische Angelegenheiten) auf den Bundesarbeitsminister, BMA
Der Bundesminister für Arbeit trägt vorlagegemäß vor 44. Auf Antrag des Bundesministers für Wirtschaft wird die Angelegenheit an den engeren Kabinettsausschuß verwiesen 45.
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Vorlage des BMA vom 7. Dez. 1950 in B 146/1714. Die sogenannte technische Gewerbeaufsicht war 1935 dem Reichsministerium für Wirtschaft unterstellt worden, während der Arbeitsschutz beim Reichsministerium für Arbeit verblieben war (RGBl. I 581).
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Der Kabinettsausschuß für Wirtschaft behandelte das Thema am 6. Juli 1951 wegen Abwesenheit des BMA nicht. - Fortgang 164. Sitzung am 26. Juli 1951 TOP A.