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[B.] Durchführung des Gesetzes Nr. 27, C-Gesellschaften, und Durchführungsverordnungen für den Kohlenbergbau
Dr. Westrick bespricht den Entwurf eines Schreibens vom 11.6.51 an die AHK in obiger Sache 57. Der Bundesminister der Justiz erläutert die rechtliche Seite. Das Kabinett genehmigt den Entwurf mit der Maßgabe, daß das Datum vom 11.6.1951 eingesetzt werden soll 58.
- 57
Vgl. 151. Sitzung am 5. Juni 1951 TOP 3. - Die Vorlage des BMWi enthielt die Entwürfe zu zwei Noten, in denen die Einwendungen der Bundesregierung gegen die Durchführungsverordnungen noch einmal präzisiert werden sollten. Es sollte erneut betont werden, „daß die Verantwortung für das Gesetz Nr. 27 mit allen seinen Folgen ausschließlich" bei der AHK liege und daß die Bundesregierung „erhebliche rechtliche Bedenken" gegen die zwangsweise Einbeziehung der im Anhang C des Gesetzes Nr. 27 angeführten Gesellschaften in die Neuordnung habe (B 102/60685). - Vgl. auch den Vermerk vom 18. Juni 1951 in B 136/2459.
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Adenauer hatte die Noten am 10. Juni 1951 unterschrieben (B 136/2457 und Neuordnung S. 464 f.). - Zur Datierung siehe auch das Schreiben des AA vom 14. Juni 1951 in B 136/2459. - Fortgang 154. Sitzung (Fortsetzung) am 20. Juni 1951 TOP G.