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4. Entwurf eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz), BMI
Staatssekretär Ritter von Lex und der Bundesminister der Finanzen begründen ihre Auffassungen 9.
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Die Verabschiedung der Vorlage des BMI vom 20. April 1951 im Umlaufverfahren war an den Einwendungen des BMF gescheitert. Der BMF hatte in einem Schreiben an das Bundeskanzleramt vom 23. Mai 1951 verlangt, daß die Regelung, nach der der Bund den Ländern die Kosten für Instandsetzung und Pflege der Kriegsgräber erstattet, in das Gesetz aufgenommen würde (B 106/20370 und B 136/5064).
Das Kabinett billigt die Auffassung des Bundesministers der Finanzen und verabschiedet die Vorlage unter Berücksichtigung der vorgebrachten Einwendungen 10.
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Neufassung des Entwurfs des BMI vom 19. Juni 1951 ebenda. - BR-Drs. Nr. 517/51. - Fortgang 176. Sitzung am 28. Sept. 1951 TOP 9.