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[B. Bundesentschädigungsgesetz]
Der Bundesminister der Finanzen berichtet, daß die Vorschläge des Arbeitskreises für Wiedergutmachung ins Uferlose gegangen seien. Das Bundesentschädigungsgesetz erfordere schon jetzt etwa 4 Milliarden DM. Die Änderung dieses Gesetzes werde einen Mehrbetrag von etwa 3 Mrd. DM bringen. Hinzu komme, daß für das Restitutionsgesetz etwa 1,4 Mrd. DM erforderlich seien 46.
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Der Arbeitskreis zur Vorbereitung einer Novelle zum BEG vom 18. Sept. 1953 (BGBl. 1953 I 1387) war 1954 als Beratungsforum der betroffenen Bundesressorts, der Länderfinanzminister und der BT-Fraktionen gegründet worden; die erste Tagung hatte am 14. Juli 1954 stattgefunden (Unterlagen in B 126/9883, 12535 und 12541). - Zu den Beschlüssen des Arbeitskreises vom 12. und 13. Juli 1955 vgl. das Protokoll dieser Tagung und die Stellungnahme des BMF zu diesen Beschlüssen in der 17. Arbeitskreis-Tagung am 8. Sept. 1955 in B 126/9883. - Fortgang 99. Sitzung am 6. Okt. 1955 TOP 4 (Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes).