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[E.] Wahl zum Europäischen Parlament; Verdoppelung der Sitze
Der Bundesminister des Auswärtigen verweist auf den italienischen Antrag, bei der Wahl zum Europäischen Parlament die Zahl der Abgeordnetensitze zu verdoppeln. Er ist der Meinung, daß über die Frage der Vergrößerung des Europäischen Parlaments erst entschieden werden solle, wenn dem Parlament erweiterte Befugnisse zugestanden worden seien. Das Kabinett nimmt zustimmend Kenntnis 31.
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Der Antrag war auf der Ministerratstagung der EWG vom 24. und 25. Febr. 1964 gestellt worden. Vgl. die Aufzeichnung des AA vom 27. Febr. 1964 in AAPD 1964, S. 274 f., Text des Antrags in AA B 2, Bd. 127, weitere Unterlagen in AA B 20-IA2, Bd. 865. - Zur Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments Fortgang 169. Sitzung am 23. Juni 1965 TOP B (B 136/36135).