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[F.] Kollision der Plenarsitzungen des Bundestages mit den Sitzungen des Bundeskabinetts
Der Bundeskanzler teilt dem Kabinett den Inhalt seines Schriftwechsels mit dem Präsidenten des Bundestages mit 29. Dieser habe auf seine Bitte, zu prüfen, ob die Plenarsitzungen des Bundestages mit Rücksicht auf die zeitlich kollidierenden Kabinettsitzungen am Mittwoch nicht auf eine andere Zeit als den Mittwoch Vormittag verlegt oder mit Beratungsgegenständen von geringerer Bedeutung ausgefüllt werden könnten, geantwortet, der Ältestenrat des Bundestages sehe sich nicht in der Lage, einem dieser Wünsche zu entsprechen, bitte vielmehr seinerseits, zu prüfen, ob nicht das Bundeskabinett seine Sitzungen auf eine andere Zeit verlegen könne. Auf Anregung des Bundeskanzlers beschließt das Kabinett einstimmig, seine Sitzungen entsprechend der 15jährigen Übung am Mittwoch Vormittag beizubehalten 30.
- 29
Siehe 116. Sitzung am 1. April 1964 TOP A. - Schreiben Erhards nicht nachweisbar. Angesprochen sind offensichtlich Niederalts Brief an Gerstenmaier vom 5. Febr. und dessen Antwort an Erhard vom 12. März 1964 (beide in B 136/8601).
- 30
Fortgang 143. Sitzung am 11. Nov. 1964 TOP C (Aktualisierung der Arbeit des Bundestages).