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8. Entwurf eines Krankenpflegegesetzes, BMGes
Das Kabinett verabschiedet den Gesetzentwurf gemäß der Vorlage des Bundesministers für Gesundheitswesen vom 27. Mai 1964 23.
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Vorlage des BMGes vom 27. Mai 1964 in B 142/3886 und B 136/5230, weitere Unterlagen in B 142/3885 und 3887. - Der vorgelegte Entwurf sollte das Gesetz über die Ausübung des Berufs der Krankenschwester, des Krankenpflegers und der Kinderkrankenschwester vom 15. Juli 1957 (BGBl. I 716) ersetzen. Neben Regelungen für die Zulassung zu den genannten Berufen enthielt er als wesentliche Neuerung Vorschriften für die Berufsausbildung als Krankenpflegehelferin bzw. Krankenpflegehelfer. Danach sollte die an einer staatlich anerkannten Einrichtung zu absolvierende Ausbildungszeit in den Pflegeberufen weiterhin drei Jahre und in den Pflegehilfsberufen ein Jahr umfassen. - BR-Drs. 275/64, BT-Drs. IV/2550. - Gesetz zur Änderung des Krankenpflegegesetzes vom 20. Sept. 1965 (BGBl. I 1438).