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[E.] Gemeinsames Ortsnetz zwischen Bonn und Bad Godesberg im Telefonverkehr
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hebt die politische Bedeutung der Frage eines gemeinsamen Ortsnetzes hervor 15. Er verweist darauf, daß Bundesbehörden sowohl in Bonn als auch in Bad Godesberg untergebracht sind. Die Einrichtung eines gemeinsamen Ortsnetzes koste 1 Mio. DM. An Gebühren fielen pro Jahr 1,2 Mio. DM aus. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ist der Auffassung, daß aus politischen Gründen ein gemeinsames Ortsnetz eingerichtet werden sollte.
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Unterlagen hierzu in B 136/1589.
Auf Vorschlag des Bundeskanzlers stimmt das Kabinett zu 16.
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Durch Verordnung über die Gebühren für Gespräche und Leitungen zwischen den Ortsnetzen Bonn und Bad Godesberg vom 13. Mai 1965 (BAnz. Nr. 93 vom 19. Mai 1965, S. 1) wurde zum 1. Sept. 1965 der Ortstarif eingeführt.