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5. Berufung der Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung für die 4. Amtsperiode (1. April 1964 bis 31. März 1968); hier: Vorschläge der Bundesregierung, BMA
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung trägt den Inhalt seiner Kabinettvorlage vom 27. Januar 1964 und der Kabinettvorlage des Bundesministers der Verteidigung vom 17. Februar 1964 vor. Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte verzichtet zu Gunsten des Bundesministers der Verteidigung für die 4. Amtsperiode auf die Entsendung eines stellvertretenden Mitgliedes in den Verwaltungsrat. Das Kabinett beschließt entsprechend der Kabinettvorlage des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung mit der Maßgabe, daß an Stelle des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte der Bundesminister der Verteidigung ein stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet 24.
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Zu den Vorschlägen für die dritte Amtsperiode siehe 99. Sitzung am 9. März 1960 TOP 6 (Kabinettsprotokolle 1960, S. 140 f.). - Vorlage des BMA vom 27. Jan. 1964 und des BMVtg vom 17. Febr. 1964 in B 149/22135 und B 136/736. - Nach dem Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952 (BGBl. I 123) stand der Bundesregierung das Vorschlagsrecht für ein Mitglied des Vorstands und für fünf Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesanstalt sowie deren Stellvertreter zu. Nach der Vorlage sollte der BMA das Vorstandsmitglied und dessen Stellvertreter entsenden, ferner BMA, BMWi, BMF, BMI und BML die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie BMA, BMWo, BMV, BMVt und BMFa deren Stellvertreter. Dagegen hatte der BMVtg beantragt, einen Vertreter seines Ressorts als Mitglied des Verwaltungsrats zu benennen.