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5. Erhöhung der Verkehrstarife, BMV
Eingehenden Ausführungen von Bundesminister Leber und Parl. Staatssekretär Arndt folgt eine längere Aussprache, an der sich auch der Bundeskanzler und die Bundesminister Möller und Schmidt sowie Parl. Staatssekretär Dorn beteiligen. 5 Schließlich nimmt das Kabinett von der Absicht des Bundesministers für Verkehr Kenntnis, die ihm vorliegenden Anträge auf Erhöhung der Verkehrstarife zu genehmigen mit folgender Maßgabe hinsichtlich des Wirksamwerdens:
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Siehe 10. Sitzung am 18. Dez. 1969 TOP C (Kabinettsprotokolle 1969, S. 487). - Vorlage des BMV vom 11. Febr. 1970 in B 108/29040 und B 136/9572, weitere Unterlagen in B 108/39729. - Der BMV hatte dem Kabinett die Anträge der Verkehrsträger auf Tariferhöhungen zwischen 8 und 15% mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt, nachdem sich der BMWi aus preis- und konjunkturpolitischen Gründen grundsätzlich gegen jede Erhöhung ausgesprochen hatte.
a) | Eisenbahnen | ||
Wagenladungstarife | ab 1. Mai 1970 | ||
Expressguttarife | zum 1. Mai 1970 | ||
Stückguttarife | zum 1. Juni 1970 | ||
b) | Binnenschiffahrt | bis zum 1. Mai 1970 | |
c) | Straßengüterfernverkehr | wie bei den Eisenbahnen | |
d) | Straßengüternahverkehr | zum 1. Mai 1970 | |
e) | Innerdeutscher Luftverkehr | zum 1. Juni 1970 |
Parl. Staatssekretär Arndt bedauert, daß den Vorschlägen seines Ministers auf Einführung bzw. Verbreiterung von Margen bei den Tarifen der Verkehrsträger nicht entsprochen wurde. 6
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Fortgang 76. Sitzung am 21. Juli 1971 TOP I (B 136/36180).