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[I.] Verbot von Veranstaltungen von Exil-Kroaten
Das Kabinett beschließt, das Auswärtige Amt solle dem jugoslawischen Botschafter mitteilen, daß der Wunsch des Botschafters nach einem Verbot von Veranstaltungen der Exil-Kroaten im Kabinett ausführlich behandelt worden sei. Bisher bestehe jedoch keine gesetzliche Handhabe für ein solches Verbot. Sie solle aber geschaffen werden. 20
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Zwischen dem 10. und 12. April 1970 planten kroatische Emigrantenorganisationen in München anlässlich des Jahrestags der Gründung des faschistischen „Unabhängigen Staates Kroatien" (1941-1945) mehrere Veranstaltungen. Genscher hatte den Bayerischen Staatsminister des Innern und die übrigen Innenminister und Senatoren für Inneres der Länder auf die geplanten Veranstaltungen hingewiesen und darum gebeten, Provokationen zu verhindern, die die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Jugoslawien belasten könnten. Vgl. den Sprechzettel für den AA und den Vermerk des Bundeskanzleramts, beide vom 8. April 1970, sowie Genschers Schreiben vom 7. April 1970 in B 136/6492, weitere Unterlagen in B 106/358639 und AA B 42, Bde. 219, 229, 233 und 235. - Die befürchteten Zwischenfälle blieben aus.