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[E.] Versendung von Glückwünschen an Festtagen
(15.30 Uhr)
Auf Vorschlag des Bundeskanzlers stimmt das Kabinett entsprechend der Übung im Vorjahr (vgl. Kabinettprotokoll vom 26. November 1970, Punkt [E] aTO) der Empfehlung zu, daß Mitglieder der Bundesregierung sowie die Parlamentarischen und beamteten Staatssekretäre zu Weihnachten 1971 und zum Jahreswechsel 1971/72 offiziell keine Glückwünsche verschicken mögen. 19
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Siehe 50. Sitzung am 26. Nov. 1970 TOP E (Kabinettsprotokolle 1970, S. 456). - Das Bundeskanzleramt hatte die Empfehlung, auf offizielle Glückwünsche zu verzichten, im Vorjahr mit einem mehrtägigen Aufwand der Schreibkräfte begründet. - Fortgang 2. Sitzung am 20. Dez. 1972 TOP H (B 136/36189).