Text
Tagesordnungspunkt als RTF Download
4. Siebente Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(9.14 Uhr)
BM Rohde erläutert die Kabinettvorlage vom 16. Juli 1975. StS Schüler weist - unterstützt von StS Pöhl - darauf hin, daß künftig Hochschulen grundsätzlich nicht mehr rückwirkend in die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) aufgenommen werden sollen. Es schließt sich eine Aussprache an, an der sich die BM Genscher, Vogel, Maihofer, Friderichs und Frau Focke beteiligen und in der BM Rohde vor allem die Kriterien für die Aufnahme in die Anlage zum HBFG sowie die Initiativen der Bundesregierung zur Bedarfsorientierung für den Hochschulbereich erläutert. Das Kabinett beschließt gemäß Kabinettvorlage des BMBW vom 16. Juni 1975 - IV A 2 - 4515 - (7) - mit der Maßgabe, Hochschulen in Zukunft grundsätzlich nicht mehr rückwirkend in die Anlage zum HBFG aufzunehmen.