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[B.] Aussagegenehmigungen für Bundeskanzler a. D. Brandt sowie die Bundesminister Leber und Bahr
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(9.12 Uhr)
Das Kabinett erteilt Herrn Bundeskanzler a. D. Willy Brandt sowie Herrn Bundesminister Egon Bahr und Herrn Bundesminister Georg Leber gemäß § 54 Abs. 2 der Strafprozeßordnung in Verbindung mit den §§ 6 und 7 des Bundesministergesetzes die Genehmigung, in dem Strafverfahren gegen Günter und Christel Guillaume wegen Landesverrats u. a. vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf als Zeuge auszusagen. Das Kabinett erteilt ferner gemäß § 50 Abs. 3 der Strafprozeßordnung die Genehmigung, daß Herr Bundesminister Egon Bahr und Herr Bundesminister Georg Leber in Abweichung von § 50 Abs. 2 der Strafprozeßordnung vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf vernommen werden.