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[F.] Vorübergehende Stillegung des Reaktorschiffes Otto Hahn
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(11.38 Uhr)
Nach Vortrag von BM Maihofer nimmt das Kabinett zur Kenntnis, daß nach übereinstimmender Auffassung von BMI, BMJ und BMFT durch das Außerkrafttreten von § 25 des Atomgesetzes am 1. Oktober 1975 keine haftungsrechtlichen Probleme für den Weiterbetrieb des Reaktorschiffes Otto Hahn entstehen.