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[B.] Ausgestaltung des 17. Juni 1965
Das Kabinett stimmt dem Vorschlag des Bundesministers des Innern zu, daß wegen des auf denselben Tag fallenden Fronleichnamsfestes die Veranstaltungen aus Anlaß des 17. Juni erst am Nachmittag stattfinden 9.
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Zur Gestaltung des Tags der deutschen Einheit im Jahr 1964 siehe 113. Sitzung am 4. März 1964 TOP 2 (Kabinettsprotokolle 1964, S. 162). - Trotz einer Vereinbarung zwischen der Fuldaer Bischofskonferenz und dem Kuratorium „Unteilbares Deutschland", wonach wegen der am Fronleichnamsfest in katholischen Gegenden üblichen Prozessionen und anderen kirchlichen Feiern staatliche Veranstaltungen erst nach 18.00 Uhr beginnen sollten, hatte der BMI vorgeschlagen, den Beginn des alljährlichen Staatsaktes im Plenarsaal bereits auf 15.30 Uhr festzusetzen. Vgl. die Ministervorlagen für Höcherl vom 17. Febr. und 2. März 1965 in B 106/77154 sowie die Pressemeldungen vom 22. Jan. und 12. Febr. 1965 über die Vereinbarung des Kuratoriums in B 106/104113, weitere Unterlagen in B 122/5052 sowie in B 136/4934. - Fortgang 161. Sitzung am 14. April 1965 TOP G.