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[A. Interzonenhandel (Fortsetzung)]
Staatssekretär Dr. Westrick verliest die inzwischen von ihm formulierte Erklärung über den heutigen Beschluß des Kabinetts zur Frage des Interzonenhandels 13.
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Siehe TOP A dieser Sitzung. - Die Erklärung lautete: „Das Kabinett hat in Anwesenheit von Vertretern des Berliner Senats und Fraktionsvorsitzenden bzw. ihrer Stellvertreter folgendes beschlossen: Der Leiter der Treuhandstelle für Interzonenhandel wird ermächtigt, so wie es im Kündigungsschreiben schon vorgesehen war, in Verhandlungen mit dem Delegationsleiter des Währungsgebietes der DM-Ost zu prüfen, ob Möglichkeiten für eine Fortführung des Interzonenhandels gefunden werden können." (Erklärung in B 102/108149, veröffentlicht in Bulletin Nr. 226 vom 3. Dez. 1960, S. 2194). - Fortgang 134. Sitzung am 21. Dez. 1960 TOP C.
Das Kabinett stimmt zu.