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5. Erfüllung der Einsparungsverpflichtung im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 1965, BML
Bundesminister Dr. Dahlgrün trägt den Sachverhalt, wie in der Kabinettvorlage des BML vom 3.8.1966 dargestellt, vor und begründet die Notwendigkeit des formellen Kabinettsbeschlusses. StS Hüttebräuker erklärt, daß die Einsparungsauflage mit Zustimmung des Bundeskanzlers nicht durchgeführt worden sei. Das Kabinett beschließt - gegen die Stimme des Bundesfinanzministers - entsprechend der Vorlage 26.
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Siehe 7. Sitzung am 8. Dez. 1965 TOP F (Kabinettsprotokolle 1965, S. 433 f.). - Vorlage des BML vom 3. Aug. 1966 in B 116/13725. - Der BML hatte im Rechnungsjahr 1965 rund 222,8 Millionen DM Haushaltseinsparungen erzielt, damit jedoch nicht die nach dem Haushaltsgesetz 1965 vom 18. März 1965 (BGBl. II 193) und dem Kabinettsbeschluss vom 14. Juli 1965 (vgl. 172. Sitzung am 14. Juli 1965 TOP A: Kabinettsprotokolle 1965, S. 297-299) vorgesehenen 331,9 Millionen DM erreicht. Mit seiner Vorlage hatte er darum gebeten, nachträglich von der Einsparungsverpflichtung in Höhe von 109,1 Millionen DM freigestellt zu werden.