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3. Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete; hier: Neuregelung der Mieten für neugeschaffene Bundesdarlehenswohnungen, BMWo
Nach einer kurzen Aussprache, an der sich der Bundeskanzler und die Bundesminister Dr. Lauritzen und Lücke beteiligen, besteht Übereinstimmung darüber, daß die noch offenen Fragen zunächst unter persönlicher Beteiligung der zuständigen Minister noch einmal zwischen den Ressorts besprochen werden sollen. 4
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Zur Frage der Anpassung der Mieten für Bundesbedienstete vgl. 117. Sitzung am 8. April 1964 (Kabinettsprotokolle 1964, S. 219 f.). - Vorlagen des BMWo vom 26. Juli 1967 und vom 5. Febr. 1968 in B 136/9510. - Gemäß der Richtlinie Nr. 9/64 des BMWo zur Neuregelung des Mietengefüges für vom Bund geförderte Wohnungen vom 15. Juni 1964 (GMBl. 1964, S. 325-327) betrugen die Mindestmieten je nach Lage und Ausstattung zwischen 1,65 und 2,60 DM je m². In seinen Vorlagen hatte der BMWo eine Anhebung auf 3 bis 3,90 DM je m² bzw. nach Einsprüchen des BMP und des BMVtg auf 2,80 bis 3,70 DM je m² vorgeschlagen. - In weiteren Ressortverhandlungen wurde eine Einigung auf Mindestmieten zwischen 2,60 und 3,70 DM je m² erzielt. - Richtlinie Nr. 1/68 des BMWo zur Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete vom 21. Nov. 1968 (Exemplar in B 136/9510).