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[A.] Trinkmilchpreisregelung
Auf Anregung von Bundesminister Schiller bittet der Bundeskanzler den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zusammen mit dem Bundesminister für Wirtschaft eine Kabinettvorlage zu erstellen. 18
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Zur Erhöhung des EWG-Richtpreises für Milch siehe 67. Sitzung am 22. Feb. 1967 TOP F (Kabinettsprotokolle 1967, S. 164 f.). - Der BML setzte im Einvernehmen mit dem BMWi seit 1963 gemäß § 12 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes vom 22. Juni 1963 (BGBl. I 411) die Preise für Trinkmilch und Markenmilch fest. Seit 1964 wurden die Preise außerdem durch Errichtung der EWG-Marktordnung für Milch- und Milcherzeugnisse (Verordnung Nr. 37/64/EWG vom 25. März 1964: ABl. EG Nr. 54 vom 2. April 1964, S. 826-828) jährlich angepasst, um bis zum Wirtschaftsjahr 1970/71 einen gemeinsamen Richtpreis für alle Mitgliedstaaten einzuführen. Daher war eine Regulierung des Festpreissystems (Einzugs- und Absatzgebietsregelungen sowie Förderprämien) grundsätzlich notwendig geworden. - Fortgang 48. Sitzung am 12. Nov. 1970 TOP 5.