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[D.] Ermächtigung zur Strafverfolgung gem. § 353 c Abs. 4 StGB
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(11.47 Uhr)
Chef BK unterrichtet das Kabinett davon, daß wegen der Veröffentlichung vertraulicher Akten im Zusammenhang mit dem Spionagefall Guillaume von den Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten Hamburg, München I und Frankfurt/Main gegen Journalisten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts unbefugter Weitergabe geheimer Gegenstände (§ 353 c StGB) eingeleitet worden sind.
Das Kabinett beschließt, die zur Fortführung der Strafverfolgung erforderliche Strafverfolgungsermächtigung nicht zu erteilen.