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[B.] Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Baader-Meinhof-Prozeß
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(11.15 Uhr)
Der Bundeskanzler weist auf das dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland teilweise abträgliche Echo hin, das der Baader-Meinhof-Prozeß und Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Terrorismus in der ausländischen Presse gefunden hätten. Er regt die Erarbeitung eines Konzeptes zur Einwirkung auf die Auslandspresse an. BM Vogel und BM Maihofer erläutern die hierzu in ihren Häusern bereits eingeleiteten Maßnahmen. Es folgt eine Aussprache, an der sich der Bundeskanzler, die BM Vogel, Maihofer, Leber, Bahr, Gscheidle und die StM Wischnewski und Moersch beteiligen. Der Bundeskanzler faßt das Ergebnis wie folgt zusammen:
- 1)
BM Vogel betont vor der Bundespressekonferenz, daß der Entwurf mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland in Einklang steht.
- 2)
Es ist wünschenswert, daß sich BMJ und BMI in lockerer Folge gegenüber prominenten ausländischen Presseorganen zu Fragen der Bekämpfung des Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland äußern.
- 3)
Das AA wird regelmäßig die Auslandsvertretungen über diese Fragen informieren.