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1. Sitzung des Ministerausschusses für Sozialreform
am Donnerstag, den 9. Oktober 1958
Teilnehmer: Blank (als stellvertretender Vorsitzender), Schröder, Wuermeling; Sonnemann (16.20 Uhr bis 17.30 Uhr), Claussen; Vialon (Bundeskanzleramt), Walter (BMWi), Schönleiter (BMA), Kroener (BMVtg), Elsholz (BMF), Eigenwillig (BMVtg), Ludwig (BMFa), Hornschu (Bundeskanzleramt) und weitere Vertreter der Bundesressorts. Protokoll: Boden.
Beginn: 16.00 Uhr | Ende: 17.50 Uhr |
Ort: Palais Schaumburg |
Einziger Punkt der Tagesordnung 1:
- 1
Tagesordnung gemäß Einladung vom 6. Okt. 1958 in B 136/50206. - Das Kabinett hatte am 17. Sept. 1958 die erneute Einsetzung eines Ministerausschusses für Sozialreform beschlossen (vgl. 35. Kabinettssitzung am 17. Sept. 1958 TOP 2: B 136 VS/36118). Ordentliche Mitglieder des Kabinettsausschusses waren der Bundeskanzler als Vorsitzender, der Bundesminister für Arbeit als ständiger Vertreter im Vorsitz sowie die Bundesminister des Innern, der Finanzen und für Wirtschaft. Die Bundesminister für Familie und Jugend sowie für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte gehörten auf Einspruch Adenauers nicht zu den ständigen Mitgliedern. Der Ausschuß sollte klein gehalten werden und sich auf konkrete Gesetzesvorhaben konzentrieren. Als sozialpolitische Problemfelder der nächsten zwei Jahre waren von Blank am 17. Sept. 1958 die Kranken- und Rentenversicherung sowie die Kriegsopferversorgung genannt worden. - Unterlagen zur Wiedereinrichtung des Ministerausschusses in B 136/50205. - Vgl. Einleitung, S. 40-43.
Reform des Bundesversorgungsgesetzes
hier: Große Anfrage der SPD Nr. 434 vom 11. Juni 1958
Vortrag des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung.