Text
Tagesordnungspunkt als RTF Download
6. Maßnahmen gegen wirtschaftliche Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen, BMI
Der Bundesminister des Innern erläutert und begründet die Vorlage 13.
- 13
Die Vorlage des BMI vom 29. Jan. 1951 enthielt den Antrag, Unternehmer, die verfassungsfeindliche Organisationen durch Leistung von Beiträgen, Aufgabe von Werbeanzeigen oder in ähnlicher Form unterstützten, von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Eine Liste von fünfzehn links- und rechtsradikalen Organisationen war der Vorlage beigegeben (B 106/15961).
Der Bundesminister für Wohnungsbau erklärt, daß die Anregung zu dieser Vorlage zwar von ihm stamme 14, angesichts der negativen Erfahrungen mit dem Kabinettsbeschluß vom 19.9.1950 15 hätte er jedoch Zweifel, ob der vorgeschlagene Weg der richtige sei.
Der Bundesminister der Justiz hält zwar eine Rechtsgrundlage für gegeben, macht aber auf die Möglichkeit einer Anfechtung der auf Grund eines solchen Beschlusses zu treffenden Maßnahmen vor den Verwaltungsgerichten aufmerksam. Die Bundesregierung setze sich Gerichtsentscheidungen aus, die politisch gegen sie ausgewertet werden könnten. Er hielte es für richtiger, von einer Beschlußfassung abzusehen und einfach in dem vorgeschlagenen Sinne zu verfahren 16.
- 16
Siehe dazu das Schreiben des BMJ vom 16. Jan. 1951 ebenda.
Der Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates schließt sich den Ausführungen des Bundesministers der Justiz unter Hinweis auf den Artikel 21 des Grundgesetzes und der Anfechtungsmöglichkeiten solcher Maßnahmen vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Der Bundesminister für den Marshallplan spricht sich trotz aller geäußerten Bedenken aus politischen Gründen für den beantragten Beschluß aus.
Nach der Feststellung des Bundesministers des Innern, daß er den Beschluß als Legitimation für entsprechende Verhandlungen mit den Ländern brauche, billigt das Kabinett mit Mehrheit die Vorlage 17.
- 17
Der Beschluß der Bundesregierung vom 27. Febr. 1951 wurde den Länderregierungen mit Schreiben vom 19. März 1951 übermittelt (ebenda). - GMBl. S. 85 und Mitteilung des BPA Nr. 238/51 vom 28. März 1951.