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7. Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr, BMF
Der Entwurf wird ohne sachliche Erörterungen verabschiedet 31.
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Vgl. 109. Sitzung am 7. Nov. 1950 TOP 4 und 134. Sitzung am 8. März 1951 TOP C. - Die Vorlage des BMF vom 3. März 1951 sah steuerliche Erleichterungen bei der Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie dem Notopfer Berlin und der Wechselsteuer vor (B 136/2251 und B 126/6216). - Der BMF hatte den Entwurf ohne Wissen des Bundeskanzleramts an die Fraktionen der Koalition, der BP und des Zentrums weitergegeben, die ihn als Initiativentwurf einbrachten (BT-Drs. Nr. 2061). - Die Bundesregierung zog deshalb ihren Entwurf zurück (vgl. den Vermerk vom 29. März 1951 in B 136/2251 und das Schreiben des Bundeskanzleramts an den Präsidenten des BR vom 30. März 1951 in B 126/6216). - Der BT verabschiedete den Entwurf am 1. Juni 1951 (Stenographische Berichte Bd. 7 S. 5816). - BR-Drs. Nr. 448/51. - Gesetz vom 28. Juni 1951 (BGBl. I 405). - Fortgang (VO) 160. Sitzung am 10. Juli 1951 TOP 4.