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9. Gesetzentwurf über die große Tabaksteuer-Reform auf der Grundlage der 7 1/7 Dpfg.-Zigarette, BMWi
Der Bundeswirtschaftsminister soll zunächst über die von ihm gegebene Anregung mit dem Bundesfinanzminister verhandeln 33.
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Der BMWi hatte in seiner Vorlage vom 5. März 1951 einen Kabinettsbeschluß angeregt, der den BMF aufforderte, unverzüglich einen Gesetzentwurf für eine große Tabaksteuerreform vorzulegen (B 136/1111 und B 126/168). - In der Besprechung am 19. März 1951 einigten sich die Referenten des BMWi und des BMF dahin, einen Entwurf über die Tabaksteuerreform auf der Basis des 8 1/3-Pfennig-Zigarette auszuarbeiten. Dieser Plan stieß jedoch im BMF auf Widerstand (vgl. das Memorandum des BMWi vom 14. April 1951 und sein Schreiben an Schäffer vom 18. April 1951 ebenda). - Fortgang 138. Sitzung am 30. März 1951 TOP 3.