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9. Förderung der wissenschaftlichen Forschung, BMI
Der Bundesminister des Innern gibt dem Kabinett bekannt, daß alle noch offenstehenden Einzelfragen mit allen beteiligten Stellen durchgesprochen seien 82 und empfiehlt die Annahme der Vorlage 83.
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Die Vorlage des BMI vom 18. Dez. 1950 enthielt eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Ländern, der die Kultus- und Finanzminister der Länder schon zugestimmt hatten. Sie regelte die Anzahl und Zusammensetzung von Arbeitskreisen, die den finanziellen Bedarf für die Forschung überprüfen und koordinieren sollten (B 136/2028).
Der Bundesminister für Verkehr hält die Zusammenfassung bestimmter großer Forschungsgebiete in den Ausschüssen praktisch nicht für durchführbar und regt an zu versuchen, mit Unterausschüssen unter Heranziehung von Spezialsachverständigen zu arbeiten. Der Bundesminister des Innern stellt ein entsprechendes Arbeitsverfahren in Aussicht.
Der Bundesminister der Justiz bittet, in den § 2 Absatz 1 unter Punkt 6 die „Rechtswissenschaft" aufzunehmen, so daß der bisherige Punkt 6 „Sonstige Geisteswissenschaften" zu Punkt 7 wird.
Mit dieser Änderung wird die Vorlage genehmigt.