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[G. Beabsichtigte Unterlassungsklage des SPD-Vorsitzenden gegen den Bundeskanzler]
Der Bundeskanzler gibt dem Kabinett Kenntnis von einer ihm durch den Bundestagsabgeordneten Rechtsanwalt Dr. Arndt 32 angedrohten Unterlassungsklage des SPD-Vorsitzenden Dr. Schumacher 33.
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Dr. Adolf Arndt (1904-1974). Bis 1933 im preußischen Justizdienst, dann Rechtsanwalt; 1949-1969 MdB, 1949-1961 Juristischer und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion.
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Es ging um die Behauptung, die SPD habe der Ernennung Globkes zum Ministerialdirektor im Bundeskanzleramt zugestimmt. - Siehe dazu Pressekonferenz Schumachers und Arndts vom 4. Juni 1951 in B 145 I/16 und die Schreiben Arndts vom 12. Juni 1951 an Adenauer, an den Bundespräsidenten und an die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen in NL Arndt/vorl. 69.