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4. Entwurf der Fünften Verordnung über Änderung der Ausgleichssteuerordnung 18, BMF
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Die Vorlage des BMF vom 23. Juni 1951 sah neue Steuersätze für Halb- und Fertigwaren der gewerblichen Wirtschaft im Außenhandel vor (B 136/638).
Der Bundesminister der Finanzen berichtet über das Verfahren, das im Gespräch mit der AHK für die Aufhebung der entgegenstehenden Vorschriften des Kontrollratsgesetzes Nr. 15 gefunden worden ist 19.
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Die Bundesregierung hatte sich bemüht, die Zustimmung der AHK zur Außerkraftsetzung einiger Bestimmungen des Kontrollratsgesetzes Nr. 15 (Umsatzsteuergesetz) vom 11. Febr. 1946 (Amtsbl. Nr. 4 S. 75) durch eine entsprechende Formulierung in dem Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes zu erlangen. Die AHK hatte grundsätzlich keine Einwendungen erhoben, sich aber die erforderlichen Maßnahmen selbst vorbehalten und durch das Gesetz Nr. A-17 vom 21. Juni 1951 (Amtsbl. S. 941) die Artikel aufgehoben (Unterlagen in B 126/11864).
Das Kabinett billigt den Entwurf 20.
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VO vom 29. Juni 1951 (BGBl. I 435). - Fortgang (6. VO) 178. Sitzung am 9. Okt. 1951 TOP 6.