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3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verkehrssteuern, BMF
Gegen den Entwurf 14 haben die Bundesminister für den Marshallplan, für Wirtschaft und für Wohnungsbau insoweit Bedenken, als eine Erhöhung der Versicherungssteuer im Bereich der Lebensversicherung vorgesehen ist. Es wird darauf hingewiesen, daß eine derartige Steuererhöhung der wirtschaftspolitischen Linie, mit allen Mitteln die Bildung von Kapital zu fördern, widerspreche. Nach eingehender Diskussion erklärt sich der Bundesminister der Finanzen bereit, es hinsichtlich der Lebensversicherung bei dem alten Steuersatz von 2 pro Mille zu belassen 15, in der Hoffnung jedoch, den hierdurch entstehenden Ausfall bei der Aufwandsteuer 16 ausgleichen zu können 17.
- 14
Vgl. 162. Sitzung am 17. Juli 1951 TOP B. - Der BMF hatte am 8. Aug. 1951 einen Entwurf vorgelegt, in dem die Steuersätze für die Wechsel- und die Versicherungssteuer unverändert geblieben und eine Befreiungsvorschrift bei der Gesellschaftssteuer eingearbeitet worden war (B 126/11892).
- 15
Neue Vorlage des BMF vom 14. Sept. 1951 ebenda.
- 16
- 17
BR-Drs. Nr. 681/51. - Fortgang 184. Sitzung (Fortsetzung) am 7. Nov. 1951 TOP 7.