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6. Änderung von Preisen für Braunkohlenbriketts aus den Revieren Köln, Kassel und Helmstedt, BMWi
Der Bundesminister für Wirtschaft begründet den Verordnungsentwurf 27. Er hebt insbesondere hervor, daß er sich von der vorgesehenen Preisänderung eine vernünftige Relation zu den Steinkohlepreisen erhoffe. Das Kabinett stimmt dem Verordnungsentwurf zu. Wegen der in § 2 des Entwurfs vorgesehenen Ausnahmen zu Gunsten einzelner Verbrauchergruppen sollen jedoch noch Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geführt werden 28.
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Vgl. 181. Sitzung am 23. Okt. 1951 TOP 11. - In der Begründung zu dem VO-Entwurf hatte der BMWi darauf hingewiesen, daß im rheinischen Braunkohlenrevier über Lohnerhöhungen von mindestens 10% verhandelt werde und daß die Arbeitgeber nicht in der Lage wären, diese Kostensteigerung ohne Preiserhöhungen zu tragen (B102/34005 und 76919 und B 136/2436).
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Auf Vorschlag des BML wurden zusätzlich die Brotbäckereien und die Hersteller von Teigwaren und Rübensaft von der Preiserhöhung ausgenommen (Vermerk vom 8. Nov. 1951 und Neufassung des Entwurfs in B 102/34005). - VO PR 69/51 vom 8. Nov. 1951 (BAnz. Nr. 219 vom 10. Nov. 1951).