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[C.] Dienstzeitregelung, BMI
Nach kurzer Debatte beschließt das Kabinett gegen die Stimmen der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für das Post- und Fernmeldewesen, die zwei weiteren dienstfreien Sonnabende im Jahre 1960 auf den 16.4. (Oster-Sonnabend) und den 31. Dezember (Silvester) festzulegen 17.
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Siehe 59. Sitzung am 18. März 1959 TOP D (Kabinettsprotokolle 1959, S. 157 f.). - Vorlage des BMI vom 7. April 1960 in B 106/18854 und B 136/4077. - Nach der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten in der Fassung der Verordnung vom 25. März 1959 (BGBl. I 166) waren bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 45 Stunden der zweite und vierte Sonnabend im Monat dienstfrei. Um einen Zeitausgleich innerhalb der 52 Wochen eines Jahres zu erreichen, mussten zwei weitere freie Sonnabende gewährt werden. Der BMI hatte in seiner Vorlage eine einheitliche Festlegung dieser Tage auf den 16. April und den 31. Dez. vorgeschlagen, während ein Teil der Ressorts die Auffassung vertreten hatte, dass der bisher ohnehin freie Karsamstag zusätzlich dienstfrei bleiben sollte.