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[I. Ölverschmutzung des Grundwassers]
Der Bundesminister für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft bemerkt zur Verseuchung des Grundwassers durch auslaufendes Öl, daß die Gefahren technisch durchaus gebannt werden könnten. Er, der Minister, habe auf eine parlamentarische Anfrage kürzlich im Bundestag darüber berichtet, aber die Länder seien zuständig und täten nicht genügend 26. Der Bundeskanzler hält es unter diesen Umständen für richtig, zu dieser Frage einen Gesetzesentwurf einzubringen, der notfalls auch Bestimmungen über eine Änderung des Grundgesetzes enthalten müsse 27.
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In der Fragestunde des Bundestages am 22. Juni 1960 hatte zuletzt Staatssekretär Cartellieri über Maßnahmen gegen die Verseuchung des Grundwassers durch auslaufendes Öl gesprochen (vgl. den Sprechzettel vom 8. Juni 1960 in B 142/4775 und Stenographische Berichte, Bd. 46, S. 6792 f.).
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Fortgang hierzu 117. Sitzung am 2. Aug. 1960 TOP E (Vorschriften für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Heizöltanks).