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3. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs, BMJ/BMV
Der Bundesminister der Justiz begründet die Vorlage 14. Das Kabinett stimmt zu 15.
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Zum Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19. Dez. 1952 (BGBl. I 832) siehe 178. Sitzung am 9. Okt. 1951 TOP 9 (Kabinettsprotokolle 1951, S. 685). - Gemeinsame Vorlage des BMJ und des BMV vom 22. Nov. 1960 in B 141/7753, B 108/2737 und B 136/7025, weitere Unterlagen in B 141/7751, 7752, 7754 und 7756. - Hintergrund des vorgelegten Gesetzentwurfs war die mit der fortschreitenden Motorisierung verbundene Zunahme an Verkehrsdelikten. Mit dem Gesetz sollten eine Reihe von Bestimmungen über Verkehrsstraftaten, die in dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Strafgesetzbuchs (vgl. hierzu 120. Sitzung am 8. Sept. 1960 TOP 2) bereits enthalten waren, vorgezogen werden, um ein Inkrafttreten innerhalb der laufenden Legislaturperiode zu gewährleisten. Vorgesehen waren im Wesentlichen die Einführung eines kurzfristigen Fahrverbotes als „Denkzettel- und Besinnungsstrafe", der Ausbau der Bestimmungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Vereinfachung und Verschärfung der Strafvorschriften über Straßenverkehrsgefährdung und die Einführung eines neuen Tatbestandes der Trunkenheit im Verkehr. Ferner sollten der Rahmen für Geldstrafen bei Verkehrsübertretungen von 150 DM auf 500 DM erweitert und die Revisionsmöglichkeiten in Bagatellsachen beschränkt werden.
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BR-Drs. 379/60, BT-Drs. 2368. - Das Gesetz kam in der 3. Legislaturperiode nicht zustande. - Gesetz vom 26. Nov. 1964 (BGBl. I 921). - Fortgang 32. Sitzung am 13. Juni 1962 TOP 9 (B 136/36126).