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5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes und über Anpassungshilfen, BMF
Staatssekretär Prof. Hettlage begründet die Vorlage. Das Kabinett stimmt zu 16.
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Siehe 94. Sitzung am 3. Febr. 1960 TOP 5 und 22. Sitzung des Kabinettsausschusses für Wirtschaft am 26. Febr. 1960 TOP A (Frachtenhilfe für den Transport von Steinkohle: B 136/36225). - Vorlage des BMF vom 19. Nov. 1960 in B 126/23435 und B 136/2271. - Mit dem Gesetzentwurf sollten für eine Reihe von Mineralölen, insbesondere für durch Hydrierung hergestellte Treibstoffe, die bisherigen Sondersteuersätze abgebaut werden und die Vergünstigungen für die Bezüge von Benzin und Gasöl aus der DDR ersatzlos entfallen. Diese seit 1953 gewährten Vergünstigungen erschienen bei der aktuellen Produktions- und Marktlage auf dem Mineralölsektor nicht mehr gerechtfertigt. Für die betroffenen drei Hydrierwerke sollten bis zum 31. Dez. 1961 bzw. 31. Dez. 1963 befristete, degressive Anpassungshilfen gewährt werden, die mit einem Aufwand von insgesamt rund 160 Millionen DM verbunden waren. Eine Beibehaltung der bestehenden Vergünstigungen hätte laut BMF dagegen einen Steuerausfall von jährlich 180 bis 190 Millionen DM bedeutet. - BR-Drs. 385/60, BT-Drs. 2403. - Das Gesetz kam nicht zustande. Statt dessen legte der BMF 1963 den Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung der Abgaben auf Mineralöl vor. - Fortgang dazu 80. Sitzung am 19. Juni 1963 TOP 7 (B 136/36130).