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[B.] Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes
Der Bundeskanzler nimmt auf eine Pressemeldung Bezug, nach der angeblich 1036 ehemalige Generäle und Admiräle bzw. ihre Hinterbliebenen Bezüge nach dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes erhalten 2. Er spricht die Vermutung aus, daß diese Mitteilung auf amtlichen Quellen beruhe 3. Staatssekretär Dr. Globke bemerkt, daß die in diesem Presseartikel genannten Zahlen irreführend seien. Der Bundeskanzler beauftragt den Bundespressechef mit der Richtigstellung des Presseartikels nach vorheriger Rückfrage im Bundesministerium des Innern 4.
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Eine entsprechende Meldung war am 27. Jan. 1960 in dem privaten Bonner Informationsdienst „Politik und Wirtschaft. Hintergrund und Information" erschienen und in den vom BPA herausgegebenen „Korrespondenz-Spiegel" aufgenommen worden. Danach wurden außer den genannten 1036 Generälen und Admirälen auch 668 Witwen von Generälen und Admirälen, 12 ehemalige Staatssekretäre und Botschafter nebst 22 Witwen, sieben Präsidenten sowie 59 Ministerialdirektoren mit 42 Witwen nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG versorgt (vgl. „Politik und Wirtschaft" Nr. 7 vom 27. Jan. 1960 in ZSg. 2-636 sowie Ausschnitt aus dem „Korrespondenz-Spiegel" Nr. 17 vom 27. Jan. 1960 und weitere Unterlagen in B 106/7841).
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Die Angaben waren im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1960 - Einzelplan 33 (Versorgung) - in den Anlagen zu Kapitel 3307 und 3308 enthalten (vgl. das Schreiben des Staatssekretärs Anders an von Eckardt vom 12. Febr. 1960 sowie einschlägige Haushaltsunterlagen in B 106/7841).
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Erklärung des BPA nicht ermittelt.