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4. Lagerung von Fla-Raketen (NIKE) in den Batteriestellungen; hier: Schutzabstände, BMVtg
Nach einem kurzen Bericht des Bundesministers für Verteidigung über seine Vorlage vom 22. Dezember 1959 beschließt das Kabinett, dem Ausbau der NIKE-Stellungen im Bundesgebiet die amerikanischen Schutzabstände zugrunde zu legen 15.
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Vorlage des BMVtg vom 22. Dez. 1959 in BW 2/67. - Das auch für nukleare Gefechtsköpfe ausgerüstete Flugabwehrraketensystem NIKE war 1958 von der Bundesluftwaffe beschafft worden. Bei den Planungen für die Errichtung der Batteriestellungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik waren für die Sicherheitsabstände zu bewohnten Gebäuden und zu öffentlichen Gebäuden die amerikanischen Vorschriften zugrunde gelegt worden, die deutlich kleinere Abstände vorsahen als die einschlägigen NATO-Empfehlungen. Obschon der BMVtg einräumte, dass die US-Schutzabstände eine größere Gefahr für Leben und Eigentum des Einzelnen bedeuteten, sprach er sich dafür aus, auf größere Abstände zu verzichten, da eine entsprechende Umplanung die Verwirklichung der NATO-Luftverteidigungskonzeption um Jahre verzögere. Vgl. hierzu auch die Mitschrift von Merkatz' in Nachlass von Merkatz ACDP 01-148-041/2.
In diesem Zusammenhang schildert der Bundesminister für Verteidigung auch die Schwierigkeiten der Landbeschaffung für Flugplätze und Übungsplätze 16. Außerdem bemängelt er die Haltung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Frage der Auszahlung der Bezüge nach dem Unterhaltssicherungsgesetz 17.
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Vgl. dazu 101. Sitzung am 23. März 1960 TOP C.
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Zum Unterhaltssicherungsgesetz vgl. 97. Sitzung am 24. Febr. 1960 TOP 3.