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[A.] Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an der Feierstunde anläßlich des Volkstrauertages
Der Bundeskanzler schlägt vor, daß er selbst nur an der Feierstunde anläßlich des Volkstrauertages teilnehme und daß der Kranz von einem anderen Kabinettsmitglied niedergelegt werde. Der Vizekanzler soll gebeten werden, dies zu übernehmen. 11
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Siehe 5. Sitzung am 13. Nov. 1969 TOP B (Kabinettsprotokolle 1969, S. 422 f.). - Zur Einladung Brandts zu der Feierstunde im Plenarsaal des Bundeshauses und zur Kranzniederlegung auf dem Bonner Nordfriedhof jeweils am 15. Nov. 1970 vgl. das Schreiben des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. an den Bundeskanzler vom 19. Okt. 1970 in B 136/15472. - Fortgang 47. Sitzung am 5. Nov. 1970 TOP B.
Das Kabinett stimmt zu.